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50N-Westenpflicht für U19 bei Slalom und Race

  • Autorenbild: Choppy Water
    Choppy Water
  • 30. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Achtung! Bei allen Ranglistenevents und Meisterschaften der DWFV besteht für alle U19 (und jünger) Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Performance-Disziplinen wie zum Beispiel Slalom und Race eine Westenpflicht.


Die zu tragende Weste muss der DIN EN ISO 12402-5 (50 Newton Auftrieb) entsprechen. Diese Regel gilt generell für sämtliche Aktivitäten, die unter dem Dach des DSV erfolgen, was für die Ranglistenevents und Meisterschaften der DWFV seit diesem Jahr der Fall ist. 


Von dieser Regel ausgenommen sind Expression-Disziplinen wie Wave und Freestyle. Davon unberührt bleiben die jeweiligen Vorgaben des Veranstalters vor Ort, welcher noch weitere oder gleichlautende Regeln erheben kann.

Bitte lest dazu die jeweiligen Regularien (Notice of Race – NoR) der Veranstalter des jeweiligen Events (siehe Kalender).


Die erste Ranglistenregatta, bei der dies beachtet werden muss, ist das Summer Opening Sylt vom 23. bis zum 26. Mai.

Hier gehts zur entsprechenden Meldung auf der Website der DWFV und hier zum offiziellen Regattakalender der DWFV.


Fotocredit: DWFV / Hanok/Upnorth 

 
 
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